Leiblichkeit, Liebe, Sexualität und das Menschengeschlecht

Leiblichkeit, Liebe, Sexualität und das Menschengeschlecht

Die Menschheit lebt fort durch die geschlechtlichen Beziehungen und der daraus hervorgehenden Nachkommenschaft. Die fundamentale Bedeutung dieser einfachen Tatsache drückt sich in dem nicht mehr so gebräuchlichen Begriff ‚Menschengeschlecht‘ aus. Auch die dreifache Bedeutung des Wortes ‚Geschlecht‘ unterstreicht es: Einmal bezeichnet es eine Abstammungsgemeinschaft (wie beispielsweise das Geschlecht der Habsburger), dann eine Zuordnung zu den Geschlechtsbezeichnungen ‚Mann‘, ‚Frau‘, ‚Divers‘ (im Sinne des Vorhandenseins sowohl männlicher als auch weiblicher Geschlechtsmerkmale) und schließlich die Geschlechtsorgane Scheide und Glied selbst.

Leiblichkeit und Geschlecht als Schicksal und Geschenk

Unsere Leiblichkeit, unsere genetische und epigenetische Mitgift, wozu auch das (biologische) Geschlecht gehört, bedeutet für jeden sowohl Schicksal als auch Geschenk. Unser Leib, dessen komplexe Funktionen und Zusammenhänge trotz profunder wissenschaftlicher Erkenntnisse keineswegs als erschöpfend verstanden gelten können, ist Sitz unseres Lebens, unseres Geistes, unserer Seele, die untrennbar mit ihm eine Einheit bilden. Er ist Geschenk als Quelle all unserer Entwicklungsmöglichkeiten. Er ist Schicksal, als er mit körperlichen Einschränkungen, mit ungeliebten äußeren Erscheinungsformen, mit Gebrechen Belastung sein kann. Viele Menschen hadern mit ihrem Äußeren. In der Pubertät kämpfen viele Jugendliche mit der schwierigen Annahme des ihnen angeborenen Geschlechts. Es fordert ein schrittweise sich Einfinden und auch Abfinden mit den damit verbundenen Bedingungen. Diese Bedingungen sind biologisch fundiert und durch gesellschaftliche Rollenerwartungen überschrieben.

Die gesellschaftlichen Einstellungen zur Sexualität und zum Rollenverständnis von Männern und Frauen haben sich seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts grundlegend verändert. Damals war es beispielsweise verpönt, als Mann einen Kinderwagen zu schieben (er galt als Pantoffelheld) und die Aufgaben der Frauen waren mit den drei K‘s (Küche, Kinder, Kirche) umschrieben, Homosexualität war mit § 175 StGB unter Strafe gestellt. Mit der Erfindung der Kontrazeptiva (der ‚Pille‘) konnte Sexualität ungebundener gelebt werden. Mit wachsendem Wohlstand, der Verbreitung technischer Haushaltsgeräte und Einrichtung von Kindertagesstätten wurde Frauen eine eigenständige Lebensführung möglich. Sie waren nun nicht mehr vom Ehemann gleichermaßen wirtschaftlich abhängig. Mit zunehmender Unabhängigkeit forderten sie öffentlich

Gleichberechtigung in Familie und Gesellschaft ein. So kam es infolge veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse zu grundlegenden Änderungen im Rollenverständnis von Männern und Frauen. Heute ist die gemeinsame und geteilte Sorge um die Kinder gesellschaftlich anerkannt. Männer können ohne Diskriminierung ‚weibliche‘ und Frauen ‚männliche‘ Züge zeigen. Homosexualität wird offen gelebt. Homosexuelle Männer wurden Bundesaußenminister, Oberbürgermeister, Gesundheitsminister etc. und selbst die AfD wird von einer lesbischen Frau geführt.

Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund sexueller Präferenzen?

Kann man heute noch hierzulande von einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Menschen sprechen, die andere sexuelle Präferenzen haben als die zwischen Mann und Frau? Ohne Zweifel wird es unausrottbar Menschen geben, die Vorbehalte solchen Personen gegenüber hegen. Aber daraus lässt sich noch keine gesellschaftliche Benachteiligung ableiten. Demgegenüber dürften Menschen, deren Migrationshintergrund aufgrund ihres Äußeren sichtbar ist, eher Diskriminierung und Benachteiligung erfahren. Auch Menschen mit Missbildungen im Gesicht, mit körperlichen Behinderungen oder adipöse Menschen, an denen man eine als andersartig empfundene Äußerlichkeit wahrnehmen kann, dürften eher Opfer diskriminierenden Verhaltens sein.

Aber gilt das ebenso für die Personen die unter der dem Kürzel "LSBTIQ* zusammengefasst werden? Die Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren und Jugend schreibt dazu: „Diese Abkürzung umfasst folglich sehr unterschiedliche Menschen. Ihnen gemeinsam ist jedoch, dass alle von Diskriminierungen betroffen sind, weil sie den herrschenden Vorstellungen über Geschlecht und Begehren nicht entsprechen.“ Homosexuelle sind hierzulande inmitten der Gesellschaft sichtbar und anerkannt. Die Bisexualität eines Menschen ist eher kein Gegenstand öffentlicher Wahrnehmung: Gelebte sexuelle Beziehungen zu Personen beiderlei Geschlechts finden im privaten Umfeld statt mit vergleichbaren – oft für die Mitbetroffenen belastenden - Auswirkungen wie sexuelle Beziehungen neben der Paarbeziehung/Ehe. Trans-Personen sind nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen äußerlich nicht mehr als solche zu identifizieren.

Ob man eine Transperson ist oder bisexuell oder homosexuell, ist einem nicht auf die Stirn geschrieben, muss bei keiner Bewerbung angegeben werden. Ein ausländischer Name dürfte eher in gesellschaftlich relevantem Maße zu Diskriminierung und Benachteiligung führen.

Gender-Hype als Symptom zunehmender Individualisierung und voraussetzungsfrei gedachter Selbstbestimmung

Insofern steht das Kürzel LSBTIQ für eine eher willkürliche Bündelung von Gruppen, unabhängig davon, ob die darunter zusammengefassten Menschen sich darin vertreten wissen möchten. Aber auf diese Weise kann ‚kollektiv‘ eine Art Opferstatus reklamiert und öffentliche Aufmerksamkeit generiert werden.

Diese Erscheinungsform lässt sich als symptomatisch in die gesamtgesellschaftliche Entwicklung einordnen. Zum einen schreitet eine immer kleinteiligere Diversifizierung und Individualisierung unserer gesellschaftlichen Gruppierungen voran. Gemeinschaft stiftende Strukturen befinden sich demgegenüber immer mehr im Rückbau. Einzelinteressen und individuelle Ausrichtungen bestimmen das gesellschaftliche Leben. Das Gemeinsame des Menschseins, des Bürgers einer Gesellschaft, eines Staates verliert gegenüber den Einzelinteressen an Gewicht. Das Kürzel LSBTIQ fasst eben nur heterogene Personengruppen zusammen mit dem Bestreben, mit all den Varianten in diesen heterogenen Gruppen öffentlich besonders wahrgenommen, beachtet zu werden.

 

Zum anderen ist es ein Kennzeichen unserer Zeit, losgelöst und „befreit“ von den stets vorhandenen und grundlegenden Voraussetzungen definieren und bestimmen zu können, was zu gelten hat. Die menschliche Wirklichkeit wird nicht als geteilte Erfahrung gemeinsamer leiblicher/sinnlicher und materieller Bedingtheiten aufgefasst, sondern relativierend verstanden als Konstruktionsprozesse des erkennenden Subjekts und damit als individualisierte ‚Ansicht‘ gedacht. Wie sehr in dieser Denktradition losgelöst von den natürlich und materiell gegebenen Grundlagen gesprochen wird, kommt in der folgenden weiteren Verlautbarung des Bundesministeriums zum Ausdruck. Dort heißt es: „Die Begriffe "cisgeschlechtlich", "cisgender" oder "cis" (lat. "cis-": diesseits) beschreiben Menschen, die sich dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Sie erleben häufig eine Übereinstimmung zwischen ihrem Körper und ihrer Geschlechtsidentität. Cisgeschlechtlichkeit wird in unserer Gesellschaft als "normal" angesehen. Das führt häufig dazu, dass Menschen abgewertet und ausgegrenzt werden, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht identifizieren, zum Beispiel transgeschlechtliche Personen.

Nach dieser offiziellen bürokratisch-hölzernen Diktion wird bei einer Geburt das Geschlecht nicht mehr festgestellt, sondern es wird einem ‚zugewiesen‘. Dabei gibt es nur sehr wenige Menschen, bei denen sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale vorhanden sind und daher von einer Geschlechtszuweisung gesprochen werden kann. Bei diesen Menschen hat das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, sich mit der Bezeichnung ‚divers‘ nicht einem der beiden Geschlechter zuordnen zu müssen.

Mann oder Frau zu sein wird in der offiziellen Diktion mit dem verfremdenden Begriff ‚Cisgeschlechtlichkeit‘ belegt. Mann oder Frau zu sein, wird – nur?- ‚in unserer Gesellschaft als normal angesehen‘. Konstruktivistisch wird als gesellschaftlich gesetzte Norm ausgegeben, was angeborene Eigenschaft unseres Leibes ist – nachweisbar in jeder Zelle unseres Körpers. Dabei ist die geschlechtliche Zuordnung Frau-sein, Mann-sein für Lesben und Schwule wichtig wie für Heterosexuelle. Und gibt es dafür Belege, dass transgeschlechtliche Personen abgewertet und ausgegrenzt werden? Dass ein Wechsel der Geschlechtszugehörigkeit in der persönlichen Umgebung der Betroffenen Irritierungen und Befremden auslösen kann, dürfte verständlich sein. Daraus ergibt sich jedoch keine systematische, gesellschaftlich bedingte Abwertung.

Auch ist es kein diskriminierender Akt, wenn Bedingungen für eine Geschlechtsumwandlung aufgestellt werden. Wie und ab wann lässt sich eine nur vorübergehende Auflehnung oder Ablehnung dem angeborenen Geschlecht gegenüber unterscheiden von einem gefestigten Bewusstsein, im falschen Körper zu leben? Besonders in der Pubertät kommt es zu Veränderungen der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung, auch zu oft vorübergehenden Zweifeln an der Geschlechtszugehörigkeit. Hier ist fachliche Expertise sinnvoll und geboten. Bei einer Geschlechtsangleichung sind riskante Operationen durchzuführen von Ärzten im Krankenhaus, die nicht ohne medizinische Indikation handeln dürfen. Nach vollzogener Geschlechtsumwandlung ist eine risikobehaftete Medikation, eine lebenslange Unterdrückung der andersgeschlechtlichen Eigenschaften der eigenen Körperzellen erforderlich. Insofern gehorchen komplexe Abwägungen der Sorgfaltspflicht, die nicht allein der Person überlassen bleiben kann, die eine Geschlechtsumwandlung begehrt.

Geschlechtliche Vereinigung, Sexualität, Liebe

Die Vereinigung von Mann und Frau ist jedem menschlichen Leben vorausgegangen, ist grundlegende Wirklichkeit unseres Daseins. Der Elternschaft kommt eine hohe Bedeutung zu, nicht aufgrund gesellschaftlicher Verabredungen, sondern zuvorderst als Keimzelle menschlichen Lebens und als Schutz für die Entwicklung der geborenen Kinder. Zwar gibt es inzwischen künstliche Befruchtung, Leihmutterschaft, homosexuelle Elternschaft aufgrund von Adoption oder ‚Leihvaterschaft‘. Aber auch bei Einsatz aller Eingriffe und Hilfsmittel stehen letztlich immer eine Frau und ein Mann am Anfang eines jeden Menschenlebens. Wer eine Geburt miterlebt hat, konnte erahnen, welch berührendes Geheimnis die Entstehung des neuen Menschenlebens ist. Und erst recht ist die vorangegangene Vereinigung von Frau und Mann, soweit sie Begehren und gegenseitige Liebe umfasst hatte, ein mitunter tiefgreifendes, beide Menschen ganz mit Leib, Seele und Geist erschütterndes Erleben.

Der wissenschaftlich-trockene Begriff ‚Sexualität‘ verschleiert eher diese Dimension. Tief empfundenes Begehren und sexuelle Lust sind, soweit getrennt voneinander, nahezu Gegensätze. Mit Verbreitung der Empfängnisverhütung durch Kontrazeptiva konnte Sexualität leichter unabhängig von tragenden Beziehungen gelebt werden und leichter vor einer dauerhaften partnerschaftlichen Bindungen geprüft werden, inwieweit man menschlich und sexuell miteinander harmoniert. Zugleich ließ sich aber ‚Sexualität‘ nun wie eine Funktion behandeln, über die sich frei verfügen lässt. In Bild und Text wird es heutzutage wie ein Imperativ behandelt, Sexualität ‚auszuleben‘. Männer müssen sich ihre Männlichkeit damit beweisen, Frauen ihr Begehrt-sein. Es geht mitunter darum, den jeweils anderen verführt, erobert zu haben oder sich des eigenen Wertes versichert zu haben. Dass es dabei auch zu seelischen Verletzungen, zu Zerstörung menschlicher Beziehungen kommen kann, kurz was es mit dem Gegenüber und seinem Umfeld macht, bleibt dabei gern unbeachtet. Es geht nicht primär um Sehnsucht und Bedürfen des Anderen, sondern um die eigene Lust und ihre Befriedigung, bei dem neben dem zu befriedigenden eigenen Selbst der Andere als Mittel zum Zweck zu verkommen droht.

Diese Auffassung von Sexualität ist verbreitet in Filmen, Büchern und Artikeln. In einer Rezension über eine Biographie über Thomas Mann las es sich wie ein Manko, dass er seine homophilen Neigungen nicht ausgelebt habe. Es ist offensichtlich gesellschaftlich erwartet (Norm), seine sexuellen Neigungen auszuleben, wenn man nicht als verklemmt und gestrig gelten möchte. Ist es etwa auch gesellschaftliche Erwartung, jede heterosexuelle Anziehung neben der Ehebeziehung auszuleben?

Seine Sexualität ausleben...

Bemerkenswert in dieser Hinsicht ist auch die in einem Artikel des Spiegels (Nr.52/2025) beschriebene Wiederentdeckung der ‚goldenen Zwanziger‘ des letzten Jahrhunderts. Tatsächlich konnten mit Anfang der Weimarer Republik Lesben, Schwule, Transvestiten erstmalig ihre sexuelle Orientierung offen zeigen ohne verfolgt zu werden – ein großer gesellschaftlicher Fortschritt. Was sich allerdings vor allem in den Jahren 1923 bis 1929 in Clubs mit viel Alkohol, teurer Garderobe, freizügiger Darbietung und turbulenten Liaison-Wechseln unter prominenten und angesagten Personen öffentlich abspielte, muss nicht unbedingt als Siegel erstrebenswerter Weltläufigkeit angesehen werden. Während betuchtere Leute sich ein Ausleben sexueller und anderer Neigungen leisten konnten, waren die meisten Menschen – wenig golden - nach den menschlichen Tragödien und materiellen Verlusten der Großen Inflation 1923 mit dem eigenen Überleben beschäftigt (eindrücklich beschrieben im Roman „Der schwarze Obelisk“ von Rainer Maria Remarque).

Überhaupt besteht ein grundsätzliches Spannungsverhältnis zwischen sexuellem Erleben und öffentlicher Darstellung. Sexualleben gehört zu den intimsten menschlichen Erfahrungen. Sexuelle Darstellungen ohne Feingefühl werden nicht ohne Grund als anstößig und inadäquat erlebt.

Wenn sexuelle Neigungen öffentlich dargestellt und gefeiert werden wie beispielsweise bei den vielerorts jährlichen Christopher-Street-Day Umzügen, so ist das ein Zeichen gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz. Man muss aber kein Liebhaber dieser Form der Darbietung sein, weder als Privatmensch noch als Politiker. Ohne vom Zirkuszelt sprechen zu müssen, ist es politisch korrekt, die Regenbogenfahne über dem Parlamentsgebäude zu hissen wie sie nicht zu hissen. Öffentliche Darstellung gleich welcher Art muss neben Beifall immer auch mit Missfallen und Ablehnung rechnen, ohne dass daraus Diskriminierung oder Abwertung gefolgert werden kann. Auch sollte bedacht werden, dass die Gefahr von Gegenreaktkionen bestehen, wenn eine Minderheit zu sehr öffentlich in den Vordergrund gerückt wird oder den Vordergrund sucht.

Lebenslange Paarbeziehungen – Hort langweiliger Spießigkeit?

Angesichts sexueller Libertinage, der zunehmenden Anzahl der Patchworkfamilien, der Scheidungen und Single-Lebensweisen mag die lebenslang währende Paarbeziehung von außen betrachtet wie ein mutloser Langweiler erscheinen, bei dem statt ausgelebter Sexualität eher tote Hosen das Gemeinschaftsleben bestimmen. Jedoch abgesehen davon, dass eine durch elterliche Trennungen entstandene Familienbrüche sich als Belastung unter Kindern und Enkeln oft auswirken, und abgesehen davon, dass unbelastete Familienverhältnisse hingegen ermöglichen, mit den Kindern und Enkeln all ihre Entwicklungsschritte und allmählichen Ausformungen ihrer Persönlichkeiten mitzuerleben: Solange der jeweilige Respekt und das Interesse am Anderssein des Partners erhalten bleibt, verliert das Intimleben und -erleben nicht an Bedeutung. Es eröffnet neue Erlebensräume, wenn nicht mehr so viel gemacht werden muss, sondern sich ergeben darf, wenn in der intimen Begegnung Abstimmung, Feingefühl und Responsivität dem Partner gegenüber weiter wachsen. Dann kann tiefe Innigkeit schon in einer zärtlichen Berührung gemeinsam beglückend erlebt werden. Das Intimleben wandelt sich und erneuert sich dadurch immer wieder und ermöglicht ein bereicherndes Miteinander. In der von Liebe getragenen sexuellen Intimität wird ein unergründliches Geheimnis unseres Menschseins berührt und erfahren.