Migranten und die Gefahr von Terroranschlägen

Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt von Berlin am 19.12.2016 und erst recht nach dem von Magdeburg im Dezember 2024 kannte die Politik nur eine Blickrichtung: auf die Gefahr die von den in unser Land aufgenommenen gewaltbereiten Flüchtlingen ausgeht. Man reagierte mit erhöhten Grenzkontrollen und verschärften Bestimmungen für schutzsuchende Asylbewerber. Gewissermaßen wurden Migranten unter Generalverdacht gestellt, als Gefahrenpool aufgefasst und so behandelt.

Die entscheidende Frage ist, ob diese Maßnahmen zielführend waren bzw. sind und wie am wirksamsten derartige Anschläge verhindert werden könnten. Und da ergeben sich ganz andere Antworten.

1. Am 19. September und am 11. Oktober 2016 hatte der marokkanische Geheimdienst den deutschen Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt vor dem späteren Attentäter Anis Amri gewarnt und mitgeteilt, dass Amri Kontakte zur Terrormiliz Islamischer Staat habe und bereit sei, einen Terroranschlag durchzuführen. Amri wurde jedoch nur zeitweise observiert.

Da man fälschlicherweise aufgrund von Zeugenaussagen eine unschuldigen Pakistani als tatverdächtig verhaftet hatte, wurden entgegen den Bestimmungen des Konzeptes für Sicherheitskräfte bei islamistischen Attentaten nicht alle islamistischen Gefährder in Berlin an den bekannten Aufenthaltsorten aufgesucht, sodass Amri ungehindert bewaffnet zu seiner Wohnung laufen und mit einem Rucksack über öffentliche Verkehrsmittel Berlin verlassen konnte. Der vom Bundesjustizminister Heiko Maas später eingesetzte Sonderermittler stellte in seinem Abschlussbericht zahlreiche Fehler und Rechtsverstöße fest.

2. Im Zusammenhang mit der Amokfahrt des Taleb A. , bei der im Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sechs Menschen starben, wurde vom Landesparlament ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der 140 Zeugen und Sachverständige befragte (Badische Zeitung vom 20.05.2026). In der Zusammenfassung heißt es: „Schwächen und Fehler bei öffentlichen Stellen haben es dem Täter … leicht gemacht.“ Die Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung haben den Anschlag „begünstigt oder ermöglicht.“ Es habe eine „Verantwortungsdiffusion“ zwischen Markt-Veranstalter, Stadt und Polizei gegeben: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich. Die fehlende Verantwortlichkeit führte zu Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung.“ Aber schon im Vorfeld der Tat hat es ein Versagen der Sicherheitsbehörden gegeben: Es fehlte am Informationsaustausch. Außerdem folgten auf mehrere Gefährder-Ansprachen bei Taleb A. keinerlei Konsequenzen. „Die Tat wäre verhinderbar gewesen“ so die Fraktionschefin der Linken im Landtag.

 

An den beiden Beispielen wird deutlich, dass diese Terroranschläge möglicherweise hätten verhindert werden können, wenn die Sicherheitsdienste auf die Bedrohungslage angemessen reagiert hätten und der Informationsaustausch zwischen den für die Sicherheit Verantwortlichen auf erwartbarem und erforderlichen Niveau stattgefunden hätte. Daher wäre die allererste und wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Terroranschlägen die konzeptuelle Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen und des Informationsaustauschs der zuständigen Behörden. Über Konsequenzen aus diesem Staatsversagen hörte man jedoch wenig. In der politischen und medialen Auseinandersetzung über die Terroranschläge wurden sie allenfalls am Rande erwähnt.

Nun bleibt zu fragen, welche Auswirkungen die von der Politik daraufhin getroffenen Maßnahmen auf die Sicherheit vor Gewalttaten haben: die Behinderung der Einreise von Schutzsuchenden, die Verschärfung der Unterbringungsbedingungen sowie die Einschränkung von Sach- und Integrationsleistungen. Sie wurden oft als unmittelbare Antwort auf die Taten aus einer situativen emotionalen Betroffenheit angekündigt und umgesetzt. Es verwundert nicht, dass bei derartigen Spontanreaktionen wichtige sicherheitsrelevante Aspekte aus dem Blickfeld geraten.

Die genannten Maßnahmen und die verschärfte Tonlage, mit der über Migration und Asylsuchende politisch gesprochen wird, können das Sicherheitsrisiko nicht nur nicht mindern, sondern die Terrorgefahr sogar verstärken. Wenn Menschen mit traumatisierenden Erfahrungen, teilweise psychisch labilisiert oder dekompensiert gemeinschaftlich wie Tatverdächtige behandelt werden, steigert es Verzweiflung und Gefühle der Aussichtslosigkeit, triggert Verfolgungserfahrungen. Mit dem Entzug von Bargeld, das für den täglichen Bedarf, für Benutzen der Kommunikationsmittel und des öffentlichen Nahverkehrs benötigt wird, werden Grundbedürfnisse der sozialen Teilhabe und der Mobilität abgeschnitten. Allein das steigert Gefühle, in die Ecke gedrängt zu sein, vom Leben abgeschnitten zu werden. Bei Menschen, die in eine Enge getrieben werden, werden Wut und Gewaltvorstellungen geradezu befördert. Besonders anfällig sind dabei die Flüchtlinge, die zuvor unter Gewalterfahrungen leben mussten, und in inneren Bedrängnissen gegen das Gefühl der Ohnmacht auf Mittel der Gewalt zurückgreifen, die sie an sich selbst erfahren hatten.

Besonders die Ausdünnung oder Zurücknahme von Integrationsleistungen ist sicherheitsgefährdend. Wenn man eine Menschengruppe öffentlich als nicht zugehörig und potentiell gefährdend behandelt, in Ghettoähnlichen Unterkünften unterbringt, von sinnvollen Betätigungen und einer Kommunikation mit der Zivilbevölkerung abschneidet, dann leistet man einem toxischen Binnenmillieu Vorschub und lässt eine unkontrollierbare Blackbox entstehen. Ein Angstklima und seelische Drucksituationen werden bei den ohnehin Belasteten gefördert. Nur wenn der Austausch mit der Mitwelt gewährleistet ist, können sich Betroffene über die Zustände und Mitbewohner der Asylantenheime äußern, auch Hinweise geben auf Menschen mit psychischen Problemen oder auf Menschen, die ein erhöhtes Aggressionspotential haben. Es kann dann eine Radikalisierung in den Einrichtungen besser erkannt werden oder Fälle von Unterdrückung von Mitbewohnern aufgedeckt und diesen entgegengewirkt werden.

Betrachtet man die erschreckende Zunahme politisch motivierter rechtsradikaler Übergriffe, die sich in erster Linie gegen Asylsuchende und Migranten insgesamt richten, dann lässt sich die politische Einstellung, die als Subtext der sogenannten Migrationswende zugrunde liegt, auch als eine Opfer-Täter-Umkehr beschreiben: Die in erster Linie Bedrohten werden als potentielle Bedrohende behandelt.

Zusammengefasst sind menschenwürdige Unterbringung und Behandlung, kommunikative Austauschmöglichkeiten mit der Zivilbevölkerung und Integrationsangebote – neben einer konzeptuellen Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen und des Informationsaustauschs der zuständigen Behörden – die erfolgversprechendsten Mittel zur Vorbeugung von Gewalttaten und Terroranschlägen.